Geistiges Heilen aktiviert die Selbstheilungskräfte und fördert die Heilung im ganzheitlichen Sinne. Dabei werden Menschen ermutigt, motiviert und unterstützt, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu gestalten und ihre Heilung selbst in die Hände zu nehmen.

Geistiges Heilen ist eine wertvolle Hilfe und Ergänzung zur Klinik oder Arzt- und Heilpraxis und eine Unterstützung zur Selbsthilfe für die Gesundheit von Körper, Geist und Seele.

Geistiges Heilen und die Rechtslage

Als Geistheilerin, die keinem anerkannten Heilberuf angehört und nicht als Heilpraktikerin zugelassen ist, bin ich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 (Az.: 1 BvR 784/03) dazu verpflichtet, Sie vor unserer ersten Sitzung auf folgende wichtige Punkte aufmerksam zu machen:

  • Ich führe im medizinischen Sinne an Ihnen keine Behandlung durch, erstelle Ihnen keine Diagnosen und verwende keine medizinischen Geräte.
  • Als Geistheilerin aktiviere ich durch Handauflegen Ihre Selbstheilungskräfte auf energetisch-spirituellem Wege. Linderung oder gar Heilung kann ich Ihnen nicht versprechen.
  • Meine Tätigkeit kann ärztliche Maßnahmen nicht ersetzen. Ich arbeite nicht in Konkurrenz zu den Ärzten, sondern komplementär, d.h. ergänzend. Deshalb kann und werde ich Sie keinesfalls veranlassen, ärztliche Behandlungen hinauszuzögern oder abzubrechen. Ebenso empfehle ich Ihnen keine Medikamente und werde Ihnen auch nicht raten, Arzneimittel abzusetzen oder anders einzunehmen als ärztlich verordnet wurde. Geistiges Heilen kann eine medizinische Behandlung mit unterstützen.

Ich arbeite zu Hause und habe eine schöne Praxis, jedoch kein Wartezimmer. Da ich aber jedem Besucher eine Behandlung in einer angenehmen Atmosphäre ohne Zeitdruck anbieten möchte, kann ich diese nur nach telefonischer Terminabsprache durchführen.